Ende des Bienenverbots 2018
die genauen Daten stehen fest
Wed, 09 May 2018
Mit 9. Mai gab die Autonome Provinz Bozen das Ende des Bienenverbots für die letzte Lage bekannt.
Hier die Übersicht für die Gültigkeit der Bienenverbote im Jahr 2018:
Lage | Beginn | Ende |
---|---|---|
unter 500m, Cripps Pink & Klone | 8. April | 1. Mai |
unter 500m, sonstige Sorten | 12. April | 1. Mai |
500m bis 800m | 19. April | 6. Mai |
über 800m, MSLGP-Gemeinden* | 25. April | 16. Mai |
über 800m, restliche Gemeinden | 25. April | 13. Mai |
* Mals, Schluderns, Laas, Glurns, Prad
Auch am Datum, welches in der Spalte “Ende” angegeben ist, dürfen Bienen-gefährliche Mittel nicht verwendet werden.
Bitte zusätzlich beachten:
- Die Vorschriften und Hinweise auf den Etiketten der Mittel sind auf alle Fälle einzuhalten.
- Blühende Pflanzen dürfen auch außerhalb des angegenen Zeitraums nie mit Mitteln behandelt werden, welche für die Bienen gefährlich sind.
- Behandlungen mit bienengefährlichen Mitteln immer zu Zeiten außerhalb des Bienenflugs durchführen, also in den Morgen- oder Abendstunden.
- Um der Verbreitung des Feuerbrandes durch die Bienen vorzubeugen, ist zudem das Verbringen von Bienenvölkern von einer Kernobstanlage in eine andere Kernobstanlage vom 1. April bis zum 15. Juni verboten — es sei denn, die Bienenvölker wurden vorher mindestens 48 Stunden in einem geschlossenen Dunkelraum oder wenigstens 72 Stunden auf einer Meereshöhe von mindestens 1400 Metern Meereshöhe gehalten.
Die oben angegebenen Zeiträume werden automatisch in SmartFarmer eingepflegt und müssen nicht selbst eingetragen werden. Bienengefährliche Behandlungen werden vollautomatisch kontrolliert.